In diesem Rechtsgebiet zählen einvernehmliche sowie streitige Scheidungen, die Auflösung von nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften, Obsorge-regelungen und Unterhaltsfragen zu den vorwiegenden Tätigkeiten unserer Kanzlei.
Gerne beraten wir Sie in diesem „privaten“ Bereich, um Ihre Ansprüche zu sichern und durchzusetzen.
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